Menschenbildung ist das Ziel. - H. Breymann

Jede Schülerin und jeder Schüler kann an der HBG

- den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 und 10),
- den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss,
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- und den Erweiterten Sekundarabschluss I (alle drei nach Klasse 10) erwerben.

Der Erweiterte Sek. I-Abschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

Eine übersichtliche Darstellung der Abschlüsse und der geforderten Voraussetzungen finden Sie hier:


Bei dieser Information handelt es sich um eine stark vereinfachte Darstellung umfangreicher rechtlicher Bestimmungen (Erlasse und Verordnungen). Diese Information dient Ihnen als Eltern zu einer Grobinformation, um ggf. gezielt nachzufragen. Sie berühren selbstverständlich die Gültigkeit der rechtlichen Bestimmungen nicht.

Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe der HBG:

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife(*)

(*) Der Erwerb der Fachhochschulreife richtet sich nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK).

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.